Rechtsanwalt Baier

Verkehrsrecht

Nach einem Unfall kann falsches Verhalten zum Verlust von Ansprüchen führen. Auch hier kann ein frühzeitiges erstes Gespräch sehr hilfreich sein. Insbesondere eine erste Beratung über das Verhalten nach einem Unfall kann zur Sicherung von Ansprüchen führen.

Ausdrücklich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie gegenüber der Polizei nur zur Angabe ihrer persönlichen Daten verpflichtet sind. Angaben zum Unfallhergang müssen nicht gemacht werden.

Nach einer genauen Schilderung des Unfallherganges kann eine vorläufige rechtliche Beurteilung und Beratung erfolgen über

  • die Haftung der Beteiligten an dem Unfall
  • den Umfang einer möglicherweise bestehenden Mithaftung
  • das Aussageverhalten bei der Polizei und anderen Behörden
  • den Umfang des Schadens hinsichtlich
    • des Sachschadens
    • des Personenschadens
    • anderer Schadenspositionen (wie Mietwagen Nutzungsausfallpauschale etc.)
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Geltendmachung des Schadens bei dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung und die weiterführende Korrespondenz mit der Gegenseite zur Regulierung des Unfallschadens. Sollte außergerichtlich eine Einigung nicht erzielt werden können, wird selbstverständlich die Angelegenheit auch im gerichtlichen Verfahren betreut.

Ein Verkehrsunfall kann oft auch strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Am einschneidendsten ist häufig der Entzug der Fahrerlaubnis. Insofern erfolgt die Beratung und Vertretung auch in diesem und anderer Verfahren, z.B. wegen:
  • fahrlässiger Körperverletzung / Tötung
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Alkohol / Drogen im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • Beleidigung
  • Nötigung
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Sonstiger Ordnungswidrigkeiten
  • Führerschein auf Probe
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei konkretem Beratungsbedarf bitten wir Sie, alle vorliegenden Unterlagen idealerweise bereits im Vorfeld, sonst spätestens zum Beratungsgespräch zur Verfügung zu stellen.

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Fachanwalt für Familienrecht

Mediator

seit Dezember 2014 und Mitglied im Verein Integrierte Mediation e.V.